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   OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07   

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OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07 (https://dejure.org/2007,20308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2007 - 3 Ws 403/07 (https://dejure.org/2007,20308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 3 Ws 403/07 (https://dejure.org/2007,20308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichsetzung des nicht oder nicht ordnungsgemäß Geladenen mit dem Säumigen; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

  • Judicialis

    StPO § 37 Abs. 1; ; StPO § 44; ; StPO § 329; ; ZPO § 180

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.08.1982 - 1 Ws 102/82
    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07
    So ist anerkannt, dass ein mehrmonatiger Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes führt und während dieser Zeit die bisherige Wohnung keine Wohnung im Sinne der Zustellvorschriften darstellt (Senat, Beschluß vom 17.06.2003, 3 Ws 243/03; OLG Hamm, 1. Strafsenat, NStZ 1982, 521).

    Wiedereinsetzungsgrund ist in den Fällen der Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO trotz nicht ordnungsmäßiger Ladung des Angeklagten allein das Fehlen einer rechtswirksamen Ladung zur Berufungsverhandlung; ob den Angeklagten daran - etwa mangels Vorsorge dafür, dass ihn die Ladung erreichen konnte - ein Verschulden trifft, ist in diesen Fällen - anders als bei kurzfristiger Abwesenheit aus der noch bestehenden Wohnung - für die Frage der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unerheblich und deshalb nicht zu prüfen (OLG Hamm, NStZ 1982, 521, 523; Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 41 m.w.N.).

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07
    Grundsätzlich gilt als Wohnung der räumliche Lebensmittelpunkt des Zustellungsempfängers, wobei maßgeblich ist, ob er hauptsächlich in den Räumen lebt und insbesondere dort schläft (BGH, NJW 78, 1858).
  • OLG Hamm, 17.06.2003 - 3 Ws 243/03

    Zustellung; Ersatzzustellung; Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung; Wohnsitz

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07
    So ist anerkannt, dass ein mehrmonatiger Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes führt und während dieser Zeit die bisherige Wohnung keine Wohnung im Sinne der Zustellvorschriften darstellt (Senat, Beschluß vom 17.06.2003, 3 Ws 243/03; OLG Hamm, 1. Strafsenat, NStZ 1982, 521).
  • BayObLG, 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/04

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07
    Zwar wird gelegentlich vertreten, dass die tatsächliche Benutzung einer Wohnung dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung ist, wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. in diesem Sinne der 2. Strafsenat des OLG Hamm VRS 106, 57, 58; Thüringer OLG, VRS 111, 422, 423; BayObLG VRS 106, 452, 453).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 2 Ss OWi 219/03

    Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid, Zustellung; Ersatzzustellung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07
    Zwar wird gelegentlich vertreten, dass die tatsächliche Benutzung einer Wohnung dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung ist, wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. in diesem Sinne der 2. Strafsenat des OLG Hamm VRS 106, 57, 58; Thüringer OLG, VRS 111, 422, 423; BayObLG VRS 106, 452, 453).
  • OLG Jena, 24.01.2006 - 1 Ss 277/05

    Verfahren, Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07
    Zwar wird gelegentlich vertreten, dass die tatsächliche Benutzung einer Wohnung dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung ist, wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. in diesem Sinne der 2. Strafsenat des OLG Hamm VRS 106, 57, 58; Thüringer OLG, VRS 111, 422, 423; BayObLG VRS 106, 452, 453).
  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

    Für den Fall, dass sich gegenüber den in der Anklageschrift zusammengetragenen Beweisannahmen Änderungen ergeben haben, sind diese darzustellen (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 -,24. Juli 2007 - 3 Ws 403/07 - und3. April 2006 - 5 Ws 170/06 - juris); haben sich die Annahmen nach dem Verständnis des Tatrichters im Wesentlichen bestätigt, so kann es - je nach den Umständen des Einzelfalles - genügen mitzuteilen, dass die Hauptverhandlung zu keiner Änderung der bislang angenommenen Beweislage geführt hat und auf welchen Beweismitteln diese Erkenntnis beruht (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 -, 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - und 13. November 2008 - 2 Ws 561/08 - m.w.N.).
  • KG, 15.07.2008 - 2 Ss 181/08

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung bei sich während der Abwesenheit eines

    Hält sich ein Betroffener aufgrund eines Auslandsstudiums mehrere Monate im Ausland oder - wie vorliegend - zur Absolvierung des Studiums an Bord eines Schiffes auf, führt dies zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes, so dass während dieser Zeit die bisherige Wohnung keine Wohnung im Sinne der Zustellvorschriften darstellt (vgl. BayObLG MDR 1961, 785; KG, Beschlüsse vom 3. Juni 1999 - 4 Ws 145/99 - bei [...] - und 16. Februar 2004 - (4) 1 Ss 458/03 (209/03) - OLG Hamm, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 3 Ws 403/07 - bei [...]; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 37 Rdn. 9 m.w.N.).
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